Beschreibung
Ob Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverbote, Gefahrzeichen oder Fußgängerüberwege – sämtliche Straßenschilder und Fahrbahnmarkierungen nach der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen, die vor Aufstellung/Anbringung und Entfernung einer Prüfung und Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde bedürfen. Das gilt auch für Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Absperrpfosten und Ampeln.
Jede Maßnahme dient der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, weshalb jeder Antrag in enger Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Ordnungsamt in den acht kreisangehörigen Gemeinden sowie der Polizei einzelfallbezogen geprüft wird.
Die elf kreisangehörigen Städte regeln verkehrsrechtliche Belange in eigener Zuständigkeit. Wenden Sie sich hierzu im Bedarfsfall an die entsprechenden Stellen.
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