Inhalt anspringen
Straßenverkehrsamt

Aufbauseminar

Beschreibung

Wenn Sie als Fahranfängerin oder Fahranfänger innerhalb der Probezeit einen schwerwiegenden Verstoß nach Abschnitt A oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße nach Abschnitt B (gemäß Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)) begehen, müssen Sie ein Aufbauseminar absolvieren. 

Man unterscheidet dabei das allgemeine Aufbauseminar, das bei einer Fahrschule absolviert wird, und das besondere Aufbauseminar bei speziellen Anbietern.

Das allgemeine Aufbauseminar ist bei einer zur Durchführung des Seminars berechtigten Fahrschule zu absolvieren (zum Beispiel bei Geschwindigkeitsverstößen).

Das besondere Aufbauseminar bei speziellen Anbietern müssen Sie absolvieren, wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren sind. 

Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:
Wenn Sie einen entsprechenden Verstoß beziehungsweise Verstöße begangen haben, wird die Fahrerlaubnisbehörde über den Verstoß oder die Verstöße durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg informiert. Dies erfolgt unter Umständen erst mehrere Wochen nach Eintragung Ihrer Auffälligkeit.

Sie erhalten daraufhin die gebührenpflichtige Anordnung zur Teilnahme an einem entsprechenden Aufbauseminar.

Sollten Sie nicht fristgerecht teilnehmen, wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Vorher besteht die Möglichkeit freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten.

Wenn Sie fristgereicht teilgenommen haben, wird eine Meldung über die Teilnahme an das Kraftfahrt-Bundesamt gesandt. 

Auswirkungen auf die Probezeit:
Die Probezeit verlängert sich durch die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar um zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.