Fahrzeuge, die ausgeführt werden sollen, müssen gegenüber dem Straßenverkehrsamt identifiziert werden. Im Einzelfall hält sich das Straßenverkehrsamt die Vorführung des Fahrzeugs vor.
Die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen erfolgt nur noch für Fahrzeuge, die vorab im Rhein-Sieg-Kreis zugelassen waren und/oder nachvollziehbar gekauft worden sind. Entsprechende glaubhafte Nachweise (Kaufvertrag) sind zu führen.
Die Identifizierung der Fahrzeuge ist durch die Vorlage einer Bescheinigung (maximal 2 Tage alt) einer Prüforganisation (TÜV, Dekra, GtÜ, etc.) nachzuweisen.
Darüber hinaus können in der Zeit von Montag bis Freitag einzelne Termine für Ausfuhrkennzeichen gebucht werden.
Die bisherige Prüfung der Fahrzeuge montags und donnerstags, für die ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden soll, entfällt.
Details
Dokumente
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II /Betriebserlaubnis
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschilder – bei zugelassenen Fahrzeugen
Abmeldebescheinigung – bei vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldeten Fahrzeugen
gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung
Versicherungsnachweis (vollständig und richtig ausgefüllte Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen im Original nach amtlichem Muster nach Anlage 11 Nr.3 FZV)
Personalausweis oder Pass der Antragstellerin/des Antragstellers (Original)
SEPA Mandat (das SEPA- Mandat muss sich auf ein Konto der Antragstellerin oder des Antragstellers oder eines Dritten bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines ausländischen Kreditinstitutes beziehen)
bei Firmen:
Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung
juristischen Personen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
bei Erledigung durch Dritte: zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person (Original)
bei minderjährigen Haltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten.