Fahrzeuge, die ausgeführt werden sollen, müssen gegenüber dem Straßenverkehrsamt identifiziert werden. Im Einzelfall hält sich das Straßenverkehrsamt die Vorführung des Fahrzeugs vor.
Die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen erfolgt nur noch für Fahrzeuge, die vorab im Rhein-Sieg-Kreis zugelassen waren und/oder nachvollziehbar gekauft worden sind. Entsprechende glaubhafte Nachweise (Kaufvertrag) sind zu führen.
Die Identifizierung der Fahrzeuge ist durch die Vorlage einer Bescheinigung (maximal 2 Tage alt) einer Prüforganisation (TÜV, Dekra, GtÜ, etc.) nachzuweisen.
Darüber hinaus können in der Zeit von Montag bis Freitag einzelne Termine für Ausfuhrkennzeichen gebucht werden.
Die bisherige Prüfung der Fahrzeuge montags und donnerstags, für die ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden soll, entfällt.
Details
Dokumente
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of conformity-Papier (COC)) im Original oder als Zweitschrift des Herstellers
Letzter Bericht der Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
Identifizierungsnachweis des Fahrzeuges (TÜV-Bescheinigung) im Original
Kaufvertrag (bei letzter Zulassung außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises)
Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
Versicherungsnachweis für ein Ausfuhrkennzeichen (erhältlich bei den KFZ-Versicherungen oder der Kennzeichenerstellung vor Ort bei den Schildermachern)
SEPA-Mandat (bisher Einzugsermächtigung)
Personalausweis der Halterin oder des Halters im Original
bei Einzelfirmen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
bei juristischen Personen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Vereinen zusätzlich:
Auszug aus dem Vereinsregister
Briefkopf des Vereins mit dessen Anschrift
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Erledigung durch Dritte:
zusätzlich Vollmacht
Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
alternativ: Reisepass beziehungsweise Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung jeweils im Original
Personalausweise beider Erziehungsberechtigten im Original
HINWEIS zum Identitätsnachweis:
Außer bei bevollmächtigten Personen (Erledigung durch Dritte) kann der Identitätsnachweis auch wie folgt erbracht werden:
Kopie mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
Reisepass mit Meldebescheinigung im Original
Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Reisepass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Pass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Gebühren
Je nach Aufwand (Anzahl erforderlicher Einzelpositionen) entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
30,00 € bis 55,00 €
Bemerkung
Sollte ein originaler Identifizierungsnachweis (TÜV-Bescheinigung) nicht vorliegen, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, das Fahrzeug bei der Zulassung vorzuführen. Bitte beachten Sie, dass dies nur in der Nebenstelle Meckenheim möglich ist und hierfür ein gesonderter Termin vereinbart werden muss.