Beschreibung
Fahrzeuge, die ausgeführt werden sollen, müssen dem Straßenverkehrsamt vorgeführt werden.
Eine Kontrolle findet ausschließlich montags und donnerstags um 10:30 Uhr statt.
Bitte denken Sie daran, das Exportfahrzeug etwa zehn Minuten vor der Kontrolle an der Infotheke des Straßenverkehrsamtes anzumelden. Dies ist zwingend erforderlich.
Details
Unterlagen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II /Betriebserlaubnis
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder – bei zugelassenen Fahrzeugen
- Abmeldebescheinigung – bei vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldeten Fahrzeugen
- gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung
- Versicherungsnachweis (vollständig und richtig ausgefüllte Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen im Original nach amtlichem Muster nach Anlage 11 Nr.3 FZV)
- Personalausweis oder Pass der Antragstellerin/des Antragstellers (Original)
- SEPA Mandat (das SEPA- Mandat muss sich auf ein Konto der Antragstellerin oder des Antragstellers oder eines Dritten bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines ausländischen Kreditinstitutes beziehen)
bei Firmen:
- Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung
- juristischen Personen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Erledigung durch Dritte: zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person (Original)
bei minderjährigen Haltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 31,40 Euro.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr