Fahrzeuge, die ausgeführt werden sollen, müssen dem Straßenverkehrsamt vorgeführt werden.
Eine Kontrolle findet ausschließlich montags und donnerstags um 10:30 Uhr statt.
Bitte denken Sie daran, das Exportfahrzeug etwa zehn Minuten vor der Kontrolle an der Infotheke des Straßenverkehrsamtes anzumelden. Dies ist zwingend erforderlich.
Details
Dokumente
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II /Betriebserlaubnis
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschilder – bei zugelassenen Fahrzeugen
Abmeldebescheinigung – bei vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldeten Fahrzeugen
gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung
Versicherungsnachweis (vollständig und richtig ausgefüllte Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen im Original nach amtlichem Muster nach Anlage 11 Nr.3 FZV)
Personalausweis oder Pass der Antragstellerin/des Antragstellers (Original)
SEPA Mandat (das SEPA- Mandat muss sich auf ein Konto der Antragstellerin oder des Antragstellers oder eines Dritten bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines ausländischen Kreditinstitutes beziehen)
bei Firmen:
Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung
juristischen Personen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
bei Erledigung durch Dritte: zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person (Original)
bei minderjährigen Haltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten.