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Straßenverkehrsamt

Ausnahme vom Mindestalter

Beschreibung

Mindestalter für verschiedene Führerscheinklassen:

16 Jahre       Klassen AM, A1, L und T

18 Jahre       Klassen A2, B, BE, C1 und C1E

20 Jahre       Klasse A mit Vorbesitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren

21 Jahre       Klassen C, CE, D1 und D1E

24 Jahre       Klassen A, D und DE 

Ausnahmen:

In begründeten Einzelfällen kann vor Erreichen des Mindestalters bei der Klasse B eine Ausnahme gemacht werden.

Dazu können Sie einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Im Rahmen des Antrags auf vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie Ihre Eignung durch eine medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtung (MPU) nachweisen, wenn die Ausnahme bis zu drei Monate vor Erreichen des 18. Lebensjahres erteilt werden soll. 

Ausnahmen gelten:

  • in Verbindung mit einer Ausbildung zur Berufskraftfahrerin oder zum Berufskraftfahrer,
  • in Verbindung mit einer Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb,
  • in Verbindung mit einer Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, 
  • Sollten Sie vor Erreichen des oben genannten Mindestalters eine Fahrerlaubnis beantragen, ist in jedem Fall bei der ersten Ausnahme bezüglich des Mindestalters Ihre Eignung durch eine medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtung (MPU) nachzuweisen.
  • sowie bei den Klassen D und DE nach erfolgter Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation.

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