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Straßenverkehrsamt

Ausnahmegenehmigungen Fahrzeug

Beschreibung

Wenn Ihr Fahrzeug nicht vollständig den Bauvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) entspricht, es aber dennoch zulassen wollen, kann es sein, dass separate kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssen. 

Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug aus den USA importiert haben, welches beispielsweise nicht mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet ist, Bauteile nicht nach EG-Richtlinie geprüft wurden oder Seitenmarkierungs- oder Kontrollleuchten nicht der StVZO entsprechen. 

Welche Abweichungen von den Bauvorschriften genehmigungsfähig sind, können Sie beim amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) erfragen. 

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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