Beschreibung
Wenn Ihr Fahrzeug nicht vollständig den Bauvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) entspricht, es aber dennoch zulassen wollen, kann es sein, dass separate kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssen.
Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug aus den USA importiert haben, welches beispielsweise nicht mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet ist, Bauteile nicht nach EG-Richtlinie geprüft wurden oder Seitenmarkierungs- oder Kontrollleuchten nicht der StVZO entsprechen.
Welche Abweichungen von den Bauvorschriften genehmigungsfähig sind, können Sie beim amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) erfragen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Unterlagen
Sie benötigen zu den obligatorischen Zulassungsdokumenten ein Gutachten nach § 70 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV), in welchem die Abweichungen von den Vorschriften genannt und begründet sind.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung richtet sich nach Art der Abweichung und des Bearbeitungsaufwandes.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
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Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr