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Straßenverkehrsamt

Außerbetriebsetzungen

Beschreibung

Die Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) kann auch bei den Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.

Die Abmeldung ist auch online möglich.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.

Online-Services

Online Antrag auf Außerbetriebsetzung stellen

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