Inhalt anspringen
Straßenverkehrsamt

Außerbetriebsetzung/Abmeldung

Beschreibung

Die Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) kann auch bei den Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.

KEINE TERMINVEREINBARUNG NOTWENDIG
Bitte melden Sie sich an der Info zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Dienststellen in Siegburg oder Meckenheim.

Die Abmeldung ist auch online möglich.

 

Online-Services

Online Antrag auf Außerbetriebsetzung stellen

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.