Die Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) kann auch bei den Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.
Die Abmeldung ist auch online möglich.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.
Online-Services
Online Antrag auf Außerbetriebsetzung stellen
Sie können die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs auch online beantragen.
Soll das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges verwendet werden, so muss bei der Außerbetriebsetzung eine Reservierung beantragt werden (Reservierungsdauer maximal 12 Monate).
Ist eine Reservierung auf den Halternamen gewünscht, muss dies bei der Außerbetriebsetzung ebenfalls angegeben werden (Reservierungsdauer maximal drei Monate).
Rückfahrten mit entstempelten Kennzeichen sind nach Außerbetriebsetzung und Entstempelung der Kennzeichenschilder mit den bisher zugeteilten Schildern bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung möglich, wenn sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind (§ 10 Abs. 4 FZV). Wurde die Erkennungsnummer auf ein anderes Fahrzeug übernommen, ist dies nur möglich, wenn für das erneut zugelassene Fahrzeug ein neuer Satz Kennzeichenschilder geprägt und gesiegelt wurde.