Die Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) kann auch bei den Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.
Die Abmeldung ist auch online möglich.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 13-3939, 02241 13-2011, 02241 13-2001, 02225 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Online-Services
Online Antrag auf Außerbetriebsetzung stellen
Sie können die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs auch online beantragen.
Soll das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges verwendet werden, so muss bei der Außerbetriebsetzung eine Reservierung beantragt werden (Reservierungsdauer maximal 12 Monate).
Ist eine Reservierung auf den Halternamen gewünscht, muss dies bei der Außerbetriebsetzung ebenfalls angegeben werden (Reservierungsdauer maximal drei Monate).
Rückfahrten mit entstempelten Kennzeichen sind nach Außerbetriebsetzung und Entstempelung der Kennzeichenschilder mit den bisher zugeteilten Schildern bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung möglich, wenn sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind (§ 10 Abs. 4 FZV). Wurde die Erkennungsnummer auf ein anderes Fahrzeug übernommen, ist dies nur möglich, wenn für das erneut zugelassene Fahrzeug ein neuer Satz Kennzeichenschilder geprägt und gesiegelt wurde.