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Straßenverkehrsamt

Außerbetriebsetzungen

Beschreibung

Die Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) kann auch bei den Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 13-3939, 02241 13-2011, 02241 13-2001, 02225 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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