Beschreibung
Die Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) kann auch bei den Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief /Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschild(er)
Soll das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges verwendet werden, so muss bei der Außerbetriebsetzung eine Reservierung beantragt werden (Reservierungsdauer maximal 12 Monate).
Ist eine Reservierung auf den Halternamen gewünscht, muss dies bei der Außerbetriebsetzung ebenfalls angegeben werden(Reservierungsdauer maximal drei Monate).
Rückfahrten mit entstempelten Kennzeichen sind nach Außerbetriebsetzung und Entstempelung der Kennzeichenschilder mit den bisher zugeteilten Schildern bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung möglich, wenn sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind (§ 10 Abs. 4 FZV). Wurde die Erkennungsnummer auf ein anderes Fahrzeug übernommen, ist dies nur möglich, wenn für das erneut zugelassene Fahrzeug ein neuer Satz Kennzeichenschilder geprägt und gesiegelt wurde.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr