Die Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) kann auch bei den Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.
KEINE TERMINVEREINBARUNG NOTWENDIG Bitte melden Sie sich an der Info zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Dienststellen in Siegburg oder Meckenheim.
Die Abmeldung ist auch online möglich.
Online-Services
Online Antrag auf Außerbetriebsetzung stellen
Sie können die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs auch online beantragen.