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Straßenverkehrsamt

Ausstellung einer Ersatz-Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge

Beschreibung

Zulassungsfreie Fahrzeuge (zum Beispiel Kleinkraftrad, Anhänger für Sportgeräte, Arbeitsmaschinen wie Radlader oder Stapler) dürfen nicht ohne amtliche Genehmigung und ohne entsprechendes Nachweisdokument, aus dem die technischen Daten und eventuelle Beschränkungen hervorgehen, am Verkehr teilnehmen.

An Stelle der Zulassungsbescheinigung tritt bei diesen Fahrzeugen das Betriebserlaubnis-Dokument. Dies kann:

  • eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung („Certificat of Conformity, CoC“),
  • eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes („ABE“),
  • ein Gutachten des TÜV oder der DEKRA zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FG oder Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO mit Siegel Vermerk der Zulassungsbehörde, dass die Betriebserlaubnis erteilt wurde

sein.

Sollten Sie die Betriebserlaubnis verloren haben, oder wurde diese Ihnen gestohlen, dann wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

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