Beschreibung
Zulassungsfreie Fahrzeuge (zum Beispiel Kleinkraftrad, Anhänger für Sportgeräte, Arbeitsmaschinen wie Radlader oder Stapler) dürfen nicht ohne amtliche Genehmigung und ohne entsprechendes Nachweisdokument, aus dem die technischen Daten und eventuelle Beschränkungen hervorgehen, am Verkehr teilnehmen.
An Stelle der Zulassungsbescheinigung tritt bei diesen Fahrzeugen das Betriebserlaubnis-Dokument. Dies kann:
- eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung („Certificat of Conformity, CoC“),
- eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes („ABE“),
- ein Gutachten des TÜV oder der DEKRA zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FG oder Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO mit Siegel Vermerk der Zulassungsbehörde, dass die Betriebserlaubnis erteilt wurde
sein.
Sollten Sie die Betriebserlaubnis verloren haben, oder wurde diese Ihnen gestohlen, dann wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
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Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
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Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
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Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr