Ausstellung einer Ersatz-Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge
Beschreibung
Zulassungsfreie Fahrzeuge (zum Beispiel Kleinkraftrad, Anhänger für Sportgeräte, Arbeitsmaschinen wie Radlader oder Stapler) dürfen nicht ohne amtliche Genehmigung und ohne entsprechendes Nachweisdokument, aus dem die technischen Daten und eventuelle Beschränkungen hervorgehen, am Verkehr teilnehmen.
An Stelle der Zulassungsbescheinigung tritt bei diesen Fahrzeugen das Betriebserlaubnis-Dokument. Dies kann:
eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung („Certificat of Conformity, CoC“),
eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes („ABE“),
ein Gutachten des TÜV oder der DEKRA zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FG oder Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO mit Siegel Vermerk der Zulassungsbehörde, dass die Betriebserlaubnis erteilt wurde
sein.
Sollten Sie die Betriebserlaubnis verloren haben, oder wurde diese Ihnen gestohlen, dann wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Personalausweise beider Erziehungsberechtigten im Original
HINWEIS zum Identitätsnachweis:
Außer bei bevollmächtigten Personen (Erledigung durch Dritte) kann der Identitätsnachweis auch wie folgt erbracht werden:
Kopie mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
Reisepass mit Meldebescheinigung im Original
Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Reisepass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Pass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Gebühren
Entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):