Beschreibung
Busfahrerinnen und Busfahrer tragen bei der Beförderung Ihrer Passagiere eine besondere Verantwortung. Daher müssen einige Besonderheiten beachtet werden.
Wenn Sie einen Kraftomnibus fahren möchten, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D oder DE.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass
- Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben mit Stempel der Fahrschule
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, dieses darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein
- Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV, dieser darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
- Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn Sie die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung nutzen
- Vorlage Ihres aktuellen Führerscheins Die Fahrerlaubnis der Bus-Klassen ist in der Regel nur fünf Jahre lang gültig. Sie sollten rechtzeitig (vier bis sechs Wochen) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Besonderheiten
Gewerbliche Fahrten mit diesen Führerscheinklassen unterliegen der Berufskraftfahrerqualifikationspflicht (siehe dazu unter Berufskraftfahrerqualifikation).
Einen Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie den Führerschein der Klasse 3 oder Klasse B besitzen und mit Hauptwohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis gemeldet sind. Der Antrag kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Mindestalter:
D1, D1E 21 Jahre
D, DE 24 Jahre
Ausnahmen gelten:
- in Verbindung mit einer Ausbildung zur Berufskraftfahrerin oder zum Berufskraftfahrer,
- in Verbindung mit einer Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb,
- in Verbindung mit einer Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
- sowie bei den Klassen D und DE nach erfolgter Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation.Sollten Sie vor Erreichen des Mindestalters einen Busführerschein beantragen, ist in jedem Fall bei der ersten Ausnahme bezüglich des Mindestalters Ihre Eignung durch eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) nachzuweisen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 17:30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr