Beantragungen von Busführerscheinen (D1, D1E, D, DE)
Beschreibung
Busfahrerinnen und Busfahrer tragen bei der Beförderung Ihrer Passagiere eine besondere Verantwortung. Daher müssen einige Besonderheiten beachtet werden.
Wenn Sie einen Kraftomnibus fahren möchten, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D oder DE.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Dokumente
gültiger Personalausweis oder gültiger Pass
Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben mit Stempel der Fahrschule
biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, dieses darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein
Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV, dieser darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn Sie die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung nutzen
Vorlage Ihres aktuellen Führerscheins Die Fahrerlaubnis der Bus-Klassen ist in der Regel nur fünf Jahre lang gültig. Sie sollten rechtzeitig (vier bis sechs Wochen) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Bemerkung
Gewerbliche Fahrten mit diesen Führerscheinklassen unterliegen der Berufskraftfahrerqualifikationspflicht (siehe dazu unter Berufskraftfahrerqualifikation).
Einen Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie den Führerschein der Klasse 3 oder Klasse B besitzen und mit Hauptwohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis gemeldet sind. Der Antrag kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Mindestalter:
D1, D1E 21 Jahre
D, DE 24 Jahre
Ausnahmen gelten:
in Verbindung mit einer Ausbildung zur Berufskraftfahrerin oder zum Berufskraftfahrer,
in Verbindung mit einer Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb,
in Verbindung mit einer Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
sowie bei den Klassen D und DE nach erfolgter Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation.Sollten Sie vor Erreichen des Mindestalters einen Busführerschein beantragen, ist in jedem Fall bei der ersten Ausnahme bezüglich des Mindestalters Ihre Eignung durch eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) nachzuweisen.