Bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie nur in Begleitung einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person innerhalb Deutschlands fahren. Auf Wunsch können Sie auch mehrere Begleiterinnen oder Begleiter eintragen lassen.
Folgende Voraussetzungen müssen diese Begleitpersonen erfüllen:
Vollendung des 30. Lebensjahres,
seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen 3 (alt) oder B,
mit nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein.
Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden. Dies geht entweder über die Fahrlehrerin oder den Fahrlehrer, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet oder beim Bürgeramt Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde oder bei der Führerscheinstelle in Siegburg oder Meckenheim (bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR geben Sie den Antrag bitte bei der Führerscheinstelle ab).
Der Antrag ist nur für die Klassen B und BE möglich.
Ihr Hauptwohnsitz muss im Rhein-Sieg-Kreis liegen.
Details
Dokumente
gültiger Personalausweis oder Pass
Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben mit Stempel der Fahrschule
Erste Hilfe-Nachweis
Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel durch Optiker)
biometrisches Lichtbild (36 x 45 mm)
Anlage 1 FeV (Formular Antragsteller)
Anlage 2 FeV (Formular Begleitperson)
Kopien der Vorder- und Rückseite des Führerscheins der Begleitperson/en
Kopie des Ausweises der Begleitperson/en
Die Formulare der Anlage 1 + 2 müssen von beiden Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei alleinigem Sorgerecht oder Tod des zweiten Erziehungsberechtigten ist ein entsprechender Nachweis (zum Beispiel Gerichtsurteil oder -beschluss, Nachweis des Jugendamtes oder die Sterbeurkunde in Kopie)erforderlich.
Die Begleitperson muss sich damit einverstanden erklären, dass ihr Punktestand im Verkehrszentralregister abgefragt wird. Auch muss sie die besonderen persönlichen Anforderungen während des Fahrens zur Kenntnis nehmen und dies schriftlich bestätigen.
Wichtig ist, dass die begleitende Person die Fahranfängerin oder den Fahranfänger nicht begleiten darf, wenn:
sie den Führerschein der Klasse B oder 3 (alt) nicht mitführt,
sie mehr als 0,25 mg/l in der Atemluft oder mehr als 0,5 ‰ im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
sie unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Betäubungsmitteln) steht. Dies gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verordneten/verschriebenen Arzneimittels herrührt.Die Konsequenzen von Fehlverhalten der Begleitperson hat die Fahranfängerin oder der Fahranfänger zu tragen.Dies bedeutet: Widerruf der Fahrerlaubnis, Antrag auf Neuerteilung muss gestellt werden und innerhalb einer Frist von zwei Monaten muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen werden (Gesamtkosten rund 550,00 Euro).Begleitpersonen können auch nachträglich auf Antrag hinzugefügt werden.
Nach bestandener Prüfung:
Sie erhalten statt des Kartenführerscheins eine Prüfbescheinigung, in der alle Begleitpersonen benannt sind. Sie ist gültig bis maximal drei Monate nach Erreichen des 18. Lebensjahres. Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie ohne Begleiter fahren und können Ihren Kartenführerschein beim Straßenverkehrsamt, gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes und der Prüfungsbescheinigung, abholen.
Gebühren
64,70 Euro (bei einer Begleitperson)
je 13,30 Euro (bei jeder weiteren Begleitperson)
Bemerkung
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.