Bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie nur in Begleitung einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person innerhalb Deutschlands fahren. Auf Wunsch können Sie auch mehrere Begleiterinnen oder Begleiter eintragen lassen.
Folgende Voraussetzungen müssen diese Begleitpersonen erfüllen:
Vollendung des 30. Lebensjahres,
seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen 3 (alt) oder B,
mit nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein.
Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden. Dies geht entweder über die Fahrlehrerin oder den Fahrlehrer, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet oder beim Bürgeramt Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde oder bei der Führerscheinstelle in Siegburg oder Meckenheim (bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR geben Sie den Antrag bitte bei der Führerscheinstelle ab).
Der Antrag ist nur für die Klassen B und BE möglich.
Ihr Hauptwohnsitz muss im Rhein-Sieg-Kreis liegen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim.
Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers alternativ: Reisepass bzw. Pass jeweils mit Meldebescheinigung im Original
Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben, mit Bestätigung (Stempel) der Fahrschule
Erste Hilfe-Nachweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
bestandener Sehtest (nicht älter als 2 Jahre!) einer amtlich anerkannten Sehteststelle/Optiker der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
biometrisches analoges Lichtbild (36 x 45 mm), ggfls. mit Sehhilfe der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
ausgefüllter "Antrag auf Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17", siehe unter "Links und Downloads"
Nachweis, falls ein alleiniges Sorgerecht vorliegt
Kopie (Vorder- und Rückseite) der Ausweis(e) der erziehungsberechtigten Persone(n)
Kopie (Vorder- und Rückseite) des Führerscheins der jeweiligen Begleitperson
Kopie (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises der jeweiligen Begleitperson alternativ: Kopie des Reisepasses bzw. Passes jeweils mit Kopie der Meldebescheinigung
Gebühren
Entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
67,20 € (bei einer Begleitperson)
zzgl. 13,30 € (bei jeder weiteren Begleitperson)
Bemerkung
Die Entgegennahme und Erstellung eines digitalen Lichtbildes ist derzeit in der Führerscheinstelle noch nicht möglich. Bitte legen Sie ausschließlich ein analoges biometrisches Lichtbild vor!