Beschreibung
Das E-Kennzeichen für Elektro-Fahrzeuge wird auf Antrag zugeteilt und es kann Bevorrechtigungen beinhalten, allerdings nur, wenn die Regelungen der jeweiligen Kommune dies zulassen.
Die Regelungen im EmoG gelten für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Betroffen hiervon sind im Wesentlichen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und Motorräder.
Dies gilt auch für Lastkraftwagen bis 4250 kg zulässigem Gesamtgewicht, soweit sie in Deutschland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen.
Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge erfüllen die Voraussetzungen, wenn sie mindestens 30 Kilometer (ab 2018: 40 KM) rein elektrisch fahren können oder deren kombinierter Wert der Emissionen durch CO2 unter 50 g/km liegt.
Das E-Kennzeichen ist ähnlich dem Oldtimerkennzeichen gestaltet. Anstelle eines „H" wird hinter der Buchstaben-Zahlenkombination im Nummernschild ein „E" angehängt. Das E-Kennzeichen kann auch als Saison- oder Wechselkennzeichen zugeteilt werden. Ebenfalls ist es denkbar ein grünes Kennzeichen als E-Kennzeichen zuzuteilen.
Inwieweit die Voraussetzungen zur Zuteilung eines E-Kennzeichens vorhanden sind, ist durch Vorlage der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder der Datenbestätigung des ABE-Inhabers oder der Einzelgenehmigung des Fahrzeuges nachzuweisen. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen weiterhin eine grüne Umwelt-Plakette.
Die Zuteilung eines E-Kennzeichens können Sie auch online beantragen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.