Beschreibung
Wenn Sie in Ihren Fahrzeugpapieren eine technische Änderung eigetragen haben wollen, dann wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Änderungsabnahme § 19/21 StVZO
- Einbaubescheinigung/Steueränderungsantrag sowie Typ-
- Genehmigung/Betriebserlaubnis (nur bei Einbau Partikelminderungssystem
- oder Kaltlaufregler und Gasanlagensystemen)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- Ausweis beziehungsweise Reisepass
- Schriftliche Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 17:30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr