Möchten Sie weitere Führerscheinklassen erwerben, müssen Sie einen Erweiterungsantrag stellen.
Alle Anträge geben Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Bürger- oder Einwohnermeldeamt persönlich ab. Wenn die von Ihnen ausgewählte Fahrschule mit dem Onlineverfahren arbeitet, können Sie die erforderlichen Unterlagen auch direkt bei der Fahrerschule abgeben.
Ausnahme: Bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR, müssen Sie den Antrag in jedem Fall bei der Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen. Bei Anträgen auf die Erteilung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE ist Ihr Antrag ebenfalls direkt bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden und der Hauptwohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers muss im Rhein-Sieg-Kreis liegen. Den Antrag sollten Sie bereits vor Absolvierung des Unterrichts in der Fahrschule stellen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.
Details
Dokumente
Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers alternativ: Reisepass bzw. Pass jeweils mit Meldebescheinigung im Original
Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben, mit Bestätigung (Stempel) der Fahrschule
Erste Hilfe-Nachweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
biometrisches analoges Lichtbild (36 x 45 mm), ggf. mit Sehhilfe der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
aktueller Führerschein der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
zusätzlich bei Beantragung der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, AM, L und T:
bestandener Sehtest (nicht älter als 2 Jahre!) einer amtlich anerkannten Sehteststelle/Optiker der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
zusätzlich bei Beantragung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
Augenärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre!)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als ein Jahr!)
zusätzlich bei Beantragung der Klassen D1, D1E, D und DE:
Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre!)
Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
Gebühren
Entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
41,80 €
45,10 € bei den Klassen D1, D1E, D und DE
Bemerkung
Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung FQN-Karte erforderlich: -> siehe „Berufskraftfahrerqualifikation“ Für Fahrten mit Fahrzeugen mit Fahrtenschreibern Fahrerkarte erforderlich -> siehe „Fahrerkarte“
Die Entgegennahme und Erstellung eines digitalen Lichtbildes ist derzeit in der Führerscheinstelle noch nicht möglich. Bitte legen Sie ausschließlich ein analoges biometrisches Lichtbild vor!