Möchten Sie weitere Führerscheinklassen erwerben, müssen Sie einen Erweiterungsantrag stellen.
Alle Anträge geben Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Bürger- oder Einwohnermeldeamt persönlich ab. Wenn die von Ihnen ausgewählte Fahrschule mit dem Onlineverfahren arbeitet, können Sie die erforderlichen Unterlagen auch direkt bei der Fahrerschule abgeben.
Ausnahme: Bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR, müssen Sie den Antrag in jedem Fall bei der Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen. Bei Anträgen auf die Erteilung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE ist Ihr Antrag ebenfalls direkt bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden und der Hauptwohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers muss im Rhein-Sieg-Kreis liegen. Den Antrag sollten Sie bereits vor Absolvierung des Unterrichts in der Fahrschule stellen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Dokumente
gültiger Personalausweis oder Pass
biometrisches Lichtbild, 35 x 45 mm (Die Entgegennahme und Erstellung eines digitalen Lichtbildes ist derzeit in der Führerscheinstelle noch nicht möglich. Bitte legen Sie ausschließlich ein analoges biometrisches Lichtbild vor!)
Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben mit Stempel der FahrschuleWas zusätzlich benötigt wird, hängt von der beantragten Fahrerlaubnisklasse ab:Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, AM, L und T:
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel durch Optiker)Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV, darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein
Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV, darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein (Klassen D1, D1E, D und DE)
Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung genutzt wird
Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen) für die Klassen D1, D1E, D und DE