Beschreibung
Bei Fahrzeugführerinnen und -führern, die Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und bei Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen steuern, werden die Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe von digitalen Kontrollgeräten erfasst. In diese werden zur Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers Fahrerkarten eingeschoben.
Wenn Sie eine Fahrerkarte benötigen, können Sie einen entsprechenden Antrag bei den Führerscheinstellen in Siegburg oder Meckenheim persönlich stellen. Voraussetzung: Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Rhein-Sieg-Kreis und Sie sind bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins. Besitzen Sie noch ein altes Führerscheinmodell (grau/rosa) muss Ihr Führerschein erst in das neue Format getauscht werden.
Bei einer Reklamation erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie vorübergehend mit „Ausdrucken“ fahren dürfen. Ihnen wird schnellstmöglich mittgeteilt, ob es sich in Ihrem Fall um eine Gewährleistung (kostenlose neue Fahrerkarte) handelt oder ob Sie die Kosten für die neue Karte tragen müssen.
Wenn Ihre Fahrerkarte gestohlen oder verloren wurde, müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Wenn Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, müssen Sie die Diebstahlsanzeige (Polizei) vorlegen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Kartenführerschein
- gegebenenfalls alte Fahrerkarte
- gegebenenfalls Diebstahlanzeige
Die Fahrerkarte wird für fünf Jahre ausgestellt.
Bitte beantragen Sie zwei bis drei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eine neue Fahrerkarte. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 14 Tage.
Gebühren
38,00 Euro
Besonderheiten
Sollten Sie auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben oder Ihr Führerschein wurde Ihnen entzogen, erhalten Sie mit der Neuerteilung der Fahrerlabunis eine neue Fahrerlaubnis-Nummer. Die Fahrerkarte bezieht sich immer auf die Fahrerlaubnisnummer. Sie müssen daher nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine neue Fahrerkarte beantragen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Franca Aiello | linksrheinisch | 02225 94095022 | franca.aiellorhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Anna Flaming | rechtsrheinisch | 02241 133254 | anna.flamingrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr