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Straßenverkehrsamt

Fahrerkarte

Beschreibung

Bei Fahrzeugführerinnen und -führern, die Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und bei Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen steuern, werden die Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe von digitalen Kontrollgeräten erfasst. In diese werden zur Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers Fahrerkarten eingeschoben. 

Wenn Sie eine Fahrerkarte benötigen, können Sie einen entsprechenden Antrag bei den Führerscheinstellen in Siegburg oder Meckenheim persönlich stellen. Voraussetzung: Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Rhein-Sieg-Kreis und Sie sind bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins. Besitzen Sie noch ein altes Führerscheinmodell (grau/rosa) muss Ihr Führerschein erst in das neue Format getauscht werden. 

Bei einer Reklamation erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie vorübergehend mit „Ausdrucken“ fahren dürfen. Ihnen wird schnellstmöglich mittgeteilt, ob es sich in Ihrem Fall um eine Gewährleistung (kostenlose neue Fahrerkarte) handelt oder ob Sie die Kosten für die neue Karte tragen müssen. 

Wenn Ihre Fahrerkarte gestohlen oder verloren wurde, müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Wenn Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, müssen Sie die Diebstahlsanzeige (Polizei) vorlegen.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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