Beschreibung
Bei Fahrzeugführerinnen und -führern, die Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und bei Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen steuern, werden die Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe von digitalen Kontrollgeräten erfasst. In diese werden zur Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers Fahrerkarten eingeschoben.
Wenn Sie eine Fahrerkarte benötigen, können Sie einen entsprechenden Antrag bei den Führerscheinstellen in Siegburg oder Meckenheim persönlich stellen. Voraussetzung: Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Rhein-Sieg-Kreis und Sie sind bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins. Besitzen Sie noch ein altes Führerscheinmodell (grau/rosa) muss Ihr Führerschein erst in das neue Format getauscht werden.
Bei einer Reklamation erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie vorübergehend mit „Ausdrucken“ fahren dürfen. Ihnen wird schnellstmöglich mittgeteilt, ob es sich in Ihrem Fall um eine Gewährleistung (kostenlose neue Fahrerkarte) handelt oder ob Sie die Kosten für die neue Karte tragen müssen.
Wenn Ihre Fahrerkarte gestohlen oder verloren wurde, müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Wenn Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, müssen Sie die Diebstahlsanzeige (Polizei) vorlegen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.