Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung nutzen möchten, tragen Sie die besondere Verantwortung für Ihre Fahrgäste. In Deutschland müssen Sie für die gewerbliche Personenbeförderung eine zusätzliche Erlaubnis beantragen.
Ausnahmen:
Wenn Sie einen Mietwagen fahren möchten und im Besitz der Klasse D oder D1 sind ist keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, wenn das Unternehmen bei dem Sie angestellt sind seinen Betriebssitz in einer Stadt/ Gemeinde bis 50.000 Einwohner hat.
Mindestalter:
21 Jahre
19 Jahre bei Krankenkraftwagen
Voraussetzungen:
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Rhein-Sieg-Kreis
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse B, bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr
- Sie sind im besitz eines EU-Kartenführerscheins. Ein altes Führerscheinmodell (grau/rosa) müssen Sie in den neuen EU-Kartenführerschein tauschen, bevor die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann.Gültigkeit: Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Personenbeförderungsschein sofort mitgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie keine Eintragungen beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg haben. Bestehen Eintragungen, ist die schriftliche Auskunft abzuwarten. Erst nach Eingang kann über Ihren Antrag entschieden werden.Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
- Sie sollten circa vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag auf Verlängerung stellen. Es sind dieselben Unterlagen vorzulegen wie beim Antrag auf Erteilung, mit Ausnahme des Leistungstests. Diesen müssen Sie bei einem Antrag auf Verlängerung erst wieder ab dem 60. Lebensjahr vorlegen.
Gültigkeit:
Maximal fünf Jahre.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass
- EU-Kartenführerschein
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, dieses darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein
- Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV, dieser darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein
- Führungszeugnis (Belegart O), das zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate ist (zu beantragen bei beim Bürgeramt)
- Bei Krankenwagen zusätzlich: Nachweis über die Ausbildung in Erster HilfeNachweis der Ortskenntnis:
- Für den Taxischein benötigen Sie immer eine Ortskundeprüfung
Gebühren
- 42,90 Euro Ersterteilung
- 38,30 Euro Verlängerung
- 57,30 Euro Ortskundeprüfung
- 4,25 Euro Übungsbogen
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Personenbeförderungsschein sofort mitgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie keine Eintragungen beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg haben. Bestehen Eintragungen, ist die schriftliche Auskunft abzuwarten. Erst nach Eingang kann über Ihren Antrag entschieden werden.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr