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Straßenverkehrsamt

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung nutzen möchten, tragen Sie die besondere Verantwortung für Ihre Fahrgäste. In Deutschland müssen Sie für die gewerbliche Personenbeförderung eine zusätzliche Erlaubnis beantragen. 

Ausnahmen:
Wenn Sie einen Mietwagen fahren möchten und im Besitz der Klasse D oder D1 sind ist keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, wenn das Unternehmen bei dem Sie angestellt sind seinen Betriebssitz in einer Stadt/ Gemeinde bis 50.000 Einwohner hat. 

Mindestalter:
21 Jahre
19 Jahre bei Krankenkraftwagen 

Voraussetzungen:

  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Rhein-Sieg-Kreis
  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse B, bei Krankenwagen seit mindestens einem Jahr
  • Sie sind im besitz eines EU-Kartenführerscheins. Ein altes Führerscheinmodell (grau/rosa) müssen Sie in den neuen EU-Kartenführerschein tauschen, bevor die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann.Gültigkeit: Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Personenbeförderungsschein sofort mitgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie keine Eintragungen beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg haben. Bestehen Eintragungen, ist die schriftliche Auskunft abzuwarten. Erst nach Eingang kann über Ihren Antrag entschieden werden.Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
  • Sie sollten circa vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag auf Verlängerung stellen. Es sind dieselben Unterlagen vorzulegen wie beim Antrag auf Erteilung, mit Ausnahme des Leistungstests. Diesen müssen Sie bei einem Antrag auf Verlängerung erst wieder ab dem 60. Lebensjahr vorlegen. 

Gültigkeit:
Maximal fünf Jahre.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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