Beschreibung
Haben Sie im Rahmen eines Antrags angegeben, dass Sie Ihren Führerschein persönlich abholen möchten oder haben Sie nach bestandener praktischer Prüfung eine Prüfbescheinigung von der TÜV-Prüfstelle erhalten, müssen Sie Ihren Führerschein persönlich bei der Führerscheinstelle abholen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihren Führerschein im Austausch gegen die vorläufige Fahrberechtigung oder die Prüfbescheinigung (Original).
Falls der Führerschein noch nicht bestellt werden konnte, erhalten Sie nach bestandener Prüfung ggf. eine vorläufige Fahrberechtigung wie bei Beantragung einer Doppelklasse (zum Beispiel Klasse B und A2). Ihr Führerschein wird bestellt, sobald die Prüfbescheinigung für die zweite beantragte Klasse vorgelegen hat.
BF17 Bescheinigung (bei Einzelklasse):
Ab Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Fahrberechtigung in den Kartenführerschein tauschen.
Umstellungsantrag/Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis:
Ihnen wird schriftlich mitgeteilt, dass Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.