Eine Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und muss beim Führen von Kraftfahrzeugen als Führerschein mitgeführt werden.
Wer einen Führerschein bekommen möchte, muss zunächst einen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen können bei der Fahrlehrerin oder beim Fahrlehrer abgegeben werden, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet.
Alle anderen Anträge geben Sie bitte beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt persönlich ab. Ausnahme: Bei Staatsangehörigkeit zu einem Staat außerhalb der EU/EWR, müssen Sie den Antrag in jedem Fall bei den Führerscheinstellen des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Dokumente
Bei Anträgen auf die Erteilung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE müssen Sie Ihren Antrag ebenfalls direkt bei der Führerscheinstelle abgeben.
Bitte legen Sie sämtliche Unterlagen im Original vor.
gültiger Personalausweis oder Pass
Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben mit Stempel der Fahrschule
biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, AM, L und T:
Sofortmaßnahmen am Unfallort (bis 20.10.2017) oder Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel durch Optiker)
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, dieses darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein (Klassen D1, D1E, D und DE)
Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung genutzt wird
Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt zu beantragen) für die Klassen D1, D1E, D und DE
Bemerkung
Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Der Hauptwohnsitz der Antragsstellerin/des Antragstellers muss im Rhein-Sieg-Kreis liegen.
Den Antrag sollten Sie bereits vor Absolvierung des Unterrichts in der Fahrschule stellen.