Eine Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und muss beim Führen von Kraftfahrzeugen als Führerschein mitgeführt werden.
Wer einen Führerschein bekommen möchte, muss zunächst einen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen können bei der Fahrlehrerin oder beim Fahrlehrer abgegeben werden, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet.
Wenn es sich um die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis handelt (Ausnahme bF 17), kann der Antrag auch selbständig online eingereicht werden.
Alle anderen Anträge geben Sie bitte beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt persönlich ab. Ausnahme: Bei Staatsangehörigkeit zu einem Staat außerhalb der EU/EWR, müssen Sie den Antrag in jedem Fall bei den Führerscheinstellen des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.
Online-Services
Online Erstausstellung beantragen
Sie können den Erstantrag für einen Führerschein auch online stellen.
Bei Anträgen auf die Erteilung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE müssen Sie Ihren Antrag ebenfalls direkt bei der Führerscheinstelle abgeben.
Bitte legen Sie sämtliche Unterlagen im Original vor.
gültiger Personalausweis oder Pass
Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben mit Stempel der Fahrschule
biometrisches Lichtbild, 35 x 45 mm (Die Entgegennahme und Erstellung eines digitalen Lichtbildes ist derzeit in der Führerscheinstelle noch nicht möglich. Bitte legen Sie ausschließlich ein analoges biometrisches Lichtbild vor!)
Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, AM, L und T:
Sofortmaßnahmen am Unfallort (bis 20.10.2017) oder Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel durch Optiker)
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, dieses darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein (Klassen D1, D1E, D und DE)
Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung genutzt wird
Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt zu beantragen) für die Klassen D1, D1E, D und DE
Bemerkung
Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Der Hauptwohnsitz der Antragsstellerin/des Antragstellers muss im Rhein-Sieg-Kreis liegen.
Den Antrag sollten Sie bereits vor Absolvierung des Unterrichts in der Fahrschule stellen.