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Straßenverkehrsamt

Gültigkeit Führerschein aus EU-Mitgliedstaaten

Beschreibung

Wohnsitz in Deutschland:

Führerscheine aus EU-Mitgliedsstaaten oder aus Staaten die sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR – Island, Norwegen und Liechtenstein) befinden, sind ohne Umschreibung weiter nutzbar.

Sie sollten Ihren Führerschein registrieren lassen, damit Ihnen im Falle des Verlusts in Deutschland ohne Probleme ein deutscher Führerschein ausgestellt werden kann.

Bitte beachten Sie die Vorschriften über die Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E. Diese gelten auch für die entsprechenden EU- und EWR-Führerscheine. Grundlage für die Berechnung der Geltungsdauer ist das Datum der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis. Ist Ihre Fahrerlaubnis ab dem Zeitpunkt der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes in die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gültig, weil seit der Erteilung mehr als fünf Jahre verstrichen sind, besteht die Fahrberechtigung noch sechs Monate, gerechnet von der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes im Inland an. 

Kein Wohnsitz in Deutschland:

Wenn Sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, dürfen Sie im Umfang der Berechtigung Ihrer Fahrerlaubnis unbefristet Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. 

Ihr Führerschein wird nicht anerkannt, wenn:

  • Sie lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufigen Führerscheins sind,
  • Sie zum Zeitpunkt der Erteilung des ausländischen Führerscheins Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder sich weniger als 185 Tage im Ausland aufgehalten (zum Beispiel die Fahrerlaubnis im Urlaub erworben) haben,
  • Sie die Fahrerlaubnis eines Drittstaates prüfungsfrei in eine EU-Fahrerlaubnis oder EWR-Fahrerlaubnis getauscht haben. Sie müssen dann eine theoretische und praktische Prüfung, ohne Pflichtausbildung, in Deutschland ablegen,
  • Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis waren,
  • Ihre Fahrerlaubnis den Vorbesitz einer anderen Klasse voraussetzt und diese Klasse in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt,
  • Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland vorläufig oder rechtskräftig entzogen oder versagt wurde oder Sie auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben,

In den vorgenannten Fällen dürfen Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht in Deutschland nutzen. 

Sonderregelung: Schülerinnen und Schüler sowie Studiernde:

Der Besuch einer Universität oder Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. 

Geltungsdauer von Fahrerlaubnisklassen:

Für EU- und EWR-Fahrerlaubnisse gelten die üblichen Richtlinien. Die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE gelten nur bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Erteilung, selbst wenn sie im Heimatland für einen längeren Zeitraum gültig sind.

Grundlage für die Berechnung der Geltungsdauer ist das Datum der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis. Ist Ihre Fahrerlaubnis ab dem Zeitpunkt der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes in die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gültig, weil seit der Erteilung mehr als fünf Jahre verstrichen sind, besteht die Fahrberechtigung noch sechs Monate, gerechnet von der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes im Inland. 

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis wird auf Antrag um fünf Jahre verlängert. 

Bearbeitungsdauer: sechs – acht Wochen.

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