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Straßenverkehrsamt

Gültigkeit von Führerscheinen

Beschreibung

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von 15 Jahren befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. 

Betroffen davon ist nur das Dokument, die Fahrerlaubnis bleibt gültig. 

Es ist keine neue Prüfung abzulegen, sondern nur ein neuer Führerschein zu beantragen. 

Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. 

Die Gültigkeit des Führerscheins ist unabhängig von einer Befristung einzelner Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE). Wenn Sie im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnisklasse sind, informieren Sie sich bitte unter den Punkten LKW-Führerschein oder Bus-Führerschein beziehungsweise unter dem Punkt Verlängerung der Fahrerlaubnis.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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