Inhalt anspringen
Straßenverkehrsamt

Händler-Kennzeichen (Rote Kennzeichen)

Beschreibung

Rote Kennzeichen werden auch als Händlerkennzeichen bezeichnet und dürfen für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt werden, wenn die Fahrzeuge nicht zugelassen sind. Sie werden nur befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung und auch nur an zuverlässige Betriebe ausgegeben.

Händler, die im Besitz solcher Kennzeichen sind, müssen ein Fahrzeugscheinheft, sowie ein Fahrtenbuch führen. Im Fahrzeugscheinheft müssen alle Fahrzeuge eingetragen werden, die mit einem roten Kennzeichen gefahren werden. Ebenso muss jede Fahrt im Fahrtenbuch vermerkt werden.

Es muss nach Ablauf der Gültigkeit oder wenn das Heft voll ist, bei der Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises getauscht werden, dabei werden die Einträge im Heft und im Fahrtenverzeichnis geprüft. 

Die Beantragung beim Rhein-Sieg-Kreis ist nur möglich, wenn sich der Betriebssitz im Rhein-Sieg-Kreis befindet.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. 

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.