Inhalt anspringen
Straßenverkehrsamt

Haftpflichtversicherungsgesetz

Beschreibung

Zum Nachweis, dass eine nach dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, müssen Sie der Zulassungsstelle die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorlegen. 

In der Regel informiert die Versicherungsgesellschaft die Zulassungsbehörde auf dem elektronischen Weg (elektronische Versicherungsbestätigung – VBÜ). In diesem Fall müssen Sie nichts veranlassen. Wenn die VBÜ vorliegt, erhalten Sie von der Zulassungsstelle die Freigabe. 

Wenn Sie eine Betriebsuntersagung erhalten, haben Sie drei Tage Zeit, eine elektronische VBÜ über Ihre Versicherungsgesellschaft übermitteln zu lassen. 

Bei bereits entstempelten Kennzeichen können Sie unter Vorlage einer gültigen Versicherungs-Nummer (eVB-Nr.) die Wiederzulassung des Fahrzeuges beantragen.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.