Beschreibung
Wenn Sie Ihre Kfz-Steuer nicht fristgerecht zahlen, zieht dies ein Mahnverfahren nach sich, an dessen Ende die Zulassungsbehörde vom zuständigen Hauptzollamt den Auftrag zur Außerbetriebsetzung von Amtswegen erhält.
Die Zulassungsstelle wird dann gegen Sie nach vorheriger Anhörung eine Ordnungsverfügung erlassen (Inhalt: letztmalige Aufforderung zur Zahlung und Androhung der Zwangsstilllegung des Fahrzeuges). Wenn Sie der Zahlungsaufforderung dann nicht nachkommen, wird die Zwangsstillegung angeordnet.
Die Zulassungsbehörde entsiegelt daraufhin das entsprechende Fahrzeug, es darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Informationen zu den einzelnen Fällen können durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nur direkt an die Halterin oder den Halter erfolgen; dafür ist eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich.
Details
Unterlagen
SEPA-Lastschriftmandat
Besonderheiten
Auf einen Fahrzeughalterin oder einen Fahrzeughalter wird kein Fahrzeug mehr zugelassen, wenn Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände vorliegen.
Wenn Sie Ihre Kraftfahrzeugsteuer nicht pünktlich zahlen können, setzen Sie sich bitte bereits im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt in Verbindung. Für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung zuständig.
Für den Bereich des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises ist das Hauptzollamt in Münster, Nebenstelle in Rheine (Festsetzung und Erhebung) beziehungsweise das Hauptzollamt in Aachen (Vollstreckung) zuständig.
Bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer, zu Ihrem Kraftfahrzeug-Steuerbescheid oder auch zu einer möglichen Steuererstattung wenden Sie sich bitte an das
Hauptzollamt Münster
Dienstsitz Rheine
Dutumer Straße 5
48431 Rheine
Telefon: 05971 / 9910 – 333
Telefax: 05971 / 9910 – 100
Das Hauptzollamt Münster, Dienstsitz Rheine ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Die KFZ-Steuer wird per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat ist Voraussetzung, um ein Fahrzeug zulassen zu können.
Um lange Wartezeiten zu umgehen, können Sie sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch
- telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014)
- oder per E-Mail:strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde
äußern.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr