Beschreibung
Die Karteiblattabschrift ist ein kostenloser Auszug Ihrer Führerscheindaten.
Sollte Ihr Führerschein im Rhein-Sieg-Kreis ausgestellt worden sein, so braucht in dieser Hinsicht nichts weiter unternommen zu werden.
Für den Fall, dass Ihr Führerschein nicht im Rhein-Sieg-Kreis ausgestellt worden ist, werden Sie gebeten, sich an die ausstellende Führerscheinstelle zu wenden. Sie übersendet auf Anfrage eine Karteiblattabschrift direkt auf dem Behördenweg zur Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises.
Hierfür zuständig ist die kreisfreie Stadt oder der Kreis, in dem Ihr damaliger Hauptwohnsitz war.
Die entsprechende Führerscheinstelle kann die Karteiblattabschrift per Fax an die Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim unter folgenden Faxnummern schicken:
Siegburg: 02241 13-2981
Meckenheim: 02225 940950-12 oder -23
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.