C1: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg
C1E: mit Anhänger (in Kombination nicht mehr als 12.000 kg)
C: Kraftfahrzeuge ab 7.500 kg
CE: mit Anhänger
Wenn Sie wissen möchten, welche Einschlussklassen in den vorgenannten Klassen enthalten sind, informieren Sie sich bitte unter dem Punkt „Fahrerlaubnisklassen“.
CE(79) Schlüsselzahl 79 (C1E >12000kg, L<3): hierbei handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt.
Mindestalter:
C1, C1E: 18 Jahre
C, CE: 21 Jahre
Abweichungen vom Mindestalter können gem. § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Rahmen einer Berufsausbildung und einer Qualifikation als Berufskraftfahrer möglich sein. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Die Anträge können frühestens sechs Monate vor Erreichen des in § 10 FeV genannten Mindestalters gestellt werden.
Lastkraftwagen (LKW) können aufgrund ihrer Größe und des hohen Gewichts besonders schlimme Verkehrsunfälle verursachen. Um die Gefahren zu reduzieren, müssen die Antragsteller/Inhaber dieser Fahrerlaubnisklassen besondere Voraussetzungen erfüllen.
Details
Dokumente
gültiger Personalausweis oder Pass
Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben mit Stempel der Fahrschule
biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
Bescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung oder ein augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 FeV, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein
Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe, nur für die Erteilung oder Erweiterung
gegebenenfalls einen Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Güterbeförderung verwendet wird
Kopie des bereits vorhandenen Führerscheins bei einer Verlängerung oder Erweiterung
Gültigkeit der Fahrerlaubnisklasse:
Fahrerlaubnisse der LKW-Klassen sind in der Regel nur fünf Jahre gültig. Ausnahme: Klassen C1 und C1E die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden sowie die Klasse CE79. Diese sind bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres gültig. Erfolgt keine rechtzeitige Umstellung, erlischt die Berechtigung mit Erreichung des 50. Lebensjahres.
Sie sollten rechtzeitig, das heißt sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, einen Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis stellen. Für die Verlängerung benötigen Sie, außer der Ersten Hilfe, dieselben Unterlagen wie für den Erst- oder Erweiterungsantrag.
Gebühren
42,60 Euro Erweiterungsantrag
28,60 Euro Berufskraftfahrerqualifikation (Eintrag Schlüssel-Nr. 95)