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Straßenverkehrsamt

LKW-Klassen (C1, C1E, C, CE)

Beschreibung

C1:    Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg

C1E:   mit Anhänger (in Kombination nicht mehr als 12.000 kg)

C:     Kraftfahrzeuge ab 7.500 kg

CE:    mit Anhänger 

Wenn Sie wissen möchten, welche Einschlussklassen in den vorgenannten Klassen enthalten sind, informieren Sie sich bitte unter dem Punkt „Fahrerlaubnisklassen“. 

CE(79) Schlüsselzahl 79 (C1E >12000kg, L<3): hierbei handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt. 

Mindestalter:

C1, C1E: 18 Jahre

C, CE: 21 Jahre 

Abweichungen vom Mindestalter können gem. § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Rahmen einer Berufsausbildung und einer Qualifikation als Berufskraftfahrer möglich sein. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Die Anträge können frühestens sechs Monate vor Erreichen des in § 10 FeV genannten Mindestalters gestellt werden. 

Lastkraftwagen (LKW) können aufgrund ihrer Größe und des hohen Gewichts besonders schlimme Verkehrsunfälle verursachen. Um die Gefahren zu reduzieren, müssen die Antragsteller/Inhaber dieser Fahrerlaubnisklassen besondere Voraussetzungen erfüllen.

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