Beschreibung
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises kann nach einer Heirat, Scheidung oder nach einem Umzug Ihre Fahrzeugdokumente entsprechend ändern.
Bei Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises können Sie die Anschriftenänderung online durchführen. Folgen Sie dazu bitte unten stehendem Link.
Die Anschriftenänderung kann auch bei den Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt werden.
Details
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- Ausweis oder Reisepass
Bei Gewerbetreibenden, Firmen oder Vereinen
- Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
- Vereinsregisterauszug
- Schriftliche Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr