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Straßenverkehrsamt

Namens- und Anschriftenänderung Führerschein

Beschreibung

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen angenommen hat. Sie können Ihren bisherigen Führerschein behalten. Im Zweifelsfall müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen. 

Wenn aus Ihrem Personalausweis oder Pass nicht zu entnehmen ist, dass Sie den Namen auf dem Führerschein einmal geführt haben, wird empfohlen, den Führerschein ändern zu lassen. Insbesondere bei Fahrten ins Ausland ist es sinnvoll, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie die Änderung wünschen, wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen. 

Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums, des Geburtsortes oder des Geschlechts.

Ihre Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen, eine Änderung der Adresse ist daher auch nicht erforderlich.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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