Beschreibung
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen angenommen hat. Sie können Ihren bisherigen Führerschein behalten. Im Zweifelsfall müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Wenn aus Ihrem Personalausweis oder Pass nicht zu entnehmen ist, dass Sie den Namen auf dem Führerschein einmal geführt haben, wird empfohlen, den Führerschein ändern zu lassen. Insbesondere bei Fahrten ins Ausland ist es sinnvoll, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie die Änderung wünschen, wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen.
Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums, des Geburtsortes oder des Geschlechts.
Ihre Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen, eine Änderung der Adresse ist daher auch nicht erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Unterlagen
gültiger Personalausweis oder gültiger Pass
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Änderung des Geschlechts: zusätzlich Urkunde des Standesamts, sofern der Personalausweis noch nicht geändert wurde
- zusätzlich gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift. Diese Aufstellung Ihrer Führerscheindaten kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Ihr alter Führerschein kann Ihnen auf Wunsch ungültig zurückgesandt werden.
Besonderheiten
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr