Beschreibung
Sollten Sie im Besitz eines Fahrzeuges sein, das bereits vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, so besteht für Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug als Oldtimer (H-Kennzeichen) zuzulassen.
Details
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Abnahme nach § 23 StVZO (Oldtimer-Abnahme)
- Nachweis der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- Kennzeichenschilder
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Ausweis beziehungsweise Reisepass
- Schriftliche Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
Die gleichzeitige Beantragung eines grünen Kennzeichens (zum Beispiel Oldtimer-Traktor) ist nicht möglich.
Besitzerinnen und Besitzer von Oldtimerfahrzeugen (auch Sammler), die ihre Fahrzeuge ausschließlich zu Oldtimerveranstaltungen einsetzen und keine gelegentlichen Freizeitfahrten beabsichtigen, können weiterhin ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gemäß §17 der FZV verwenden bzw. beantragen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Harry Heidemann | rechtrheinisch Abteilungsleitung | Abteilungsleiter | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer Meckenheim | 02225 94095014 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde | ||
Zentrale Servicerufnummer Siegburg | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde | ||
Helmut Zulauf | linksrheinisch Abteilungsleitung | Abteilungsleiter | 02225 94095014 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |