Beschreibung
Sollten Sie im Besitz eines Fahrzeuges sein, das bereits vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, so besteht für Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug als Oldtimer (H-Kennzeichen) zuzulassen.
Details
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Abnahme nach § 23 StVZO (Oldtimer-Abnahme)
- Nachweis der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- Kennzeichenschilder
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Ausweis beziehungsweise Reisepass
- Schriftliche Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
Die gleichzeitige Beantragung eines grünen Kennzeichens (zum Beispiel Oldtimer-Traktor) ist nicht möglich.
Besitzerinnen und Besitzer von Oldtimerfahrzeugen (auch Sammler), die ihre Fahrzeuge ausschließlich zu Oldtimerveranstaltungen einsetzen und keine gelegentlichen Freizeitfahrten beabsichtigen, können weiterhin ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gemäß §17 der FZV verwenden bzw. beantragen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr