Beschreibung
Im Fahreignungsregister in Flensburg werden alle erfasst, die sich und andere durch Verkehrsverstöße und Straftaten gefährden. Es werden nur noch Verstöße und Straftaten erfasst, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem soll dazu motivieren, das Fahrverhalten zu verbessern.
Zur Einschätzung des Verkehrssicherheitsrisikos gibt es drei Kategorien:
- 1 Punkt: für schwere Ordnungswidrigkeiten
- 2 Punkte: für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
- 3 Punkte: für Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führten.
Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktestandes herangezogen bis die Tilgungsfrist abgelaufen ist.
Tilgung / Tilgungsfristen:
Die Tilgungsfrist beginnt für alle Verstöße mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder des Urteils. Die Tilgungsfrist für schwere Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) beträgt zweieinhalb Jahre. Für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten und für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte) beträgt sie fünf Jahre. Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte) verfallen nach zehn Jahren.
Für Alt-Punkte gelten in einer Übergangsfrist von fünf Jahren die alten Tilgungsfristen und die bereits ausgelösten Tilgungshemmungen weiter. Wenn für Alt-Punkte die Tilgungsfrist abläuft, wird wie folgt verfahren: der Alt-Punkt wird vom Alt-Punktestand abgezogen, dann wird dieser reduzierte Alt-Punktestand in das neue System umgerechnet.
Maßnahmenstufen:
- 1 – 3 Punkte: Erfassung im Fahreignungsregister.
- 4 – 5 Punkte: Ermahnung mit Information über die Maßnahmenstufen.
Bei freiwilliger Teilnahme am Fahreignungsseminar – Abbau von einem Punkt
- 6 – 7 Punkte: Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das Fahreignungsseminar kann freiwillig besucht werden, allerdings ist kein Punkteabbau möglich.
- Ab 8 Punkte: Fahrerlaubnisentziehung. Die Entziehung erfolgt nur, wenn nicht freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet wurde.
Die Teilnahme am Fahreignungsseminar führt nur ein Mal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug.
Wenn Punkte zwischenzeitlich getilgt wurden, können die Stufen mehrfach durchlaufen werden.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
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Anschrift und Erreichbarkeit
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Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr