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Straßenverkehrsamt

Rote Kennzeichen

Beschreibung

Rote Kennzeichen werden auch als Händlerkennzeichen bezeichnet und dürfen für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt werden, wenn die Fahrzeuge nicht zugelassen sind. Sie werden nur befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung und auch nur an zuverlässige Betriebe ausgegeben.

Händler, die im Besitz solcher Kennzeichen sind, müssen ein Fahrzeugscheinheft, sowie ein Fahrtenbuch führen. Im Fahrzeugscheinheft müssen alle Fahrzeuge eingetragen werden, die mit einem roten Kennzeichen gefahren werden. Ebenso muss jede Fahrt im Fahrtenbuch vermerkt werden.

Es muss nach Ablauf der Gültigkeit oder wenn das Heft voll ist, bei der Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises getauscht werden, dabei werden die Einträge im Heft und im Fahrtenverzeichnis geprüft. 

Die Beantragung beim Rhein-Sieg-Kreis ist nur möglich, wenn sich der Betriebssitz im Rhein-Sieg-Kreis befindet.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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