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Straßenverkehrsamt

Rücktausch Führerschein

Beschreibung

EU/EWR-Land:

Wird eine deutsche Fahrerlaubnis in einen Führerschein eines EU-Mitgliedslandes oder eines EWR-Landes umgetauscht, bleibt die deutsche Fahrerlaubnis unverändert bestehen. Bei einem Rücktausch in einen deutschen Führerschein, bekommen Sie die noch gültigen Fahrerlaubnisklassen erteilt. Den ausländischen Führerschein müssen Sie abgeben.

Drittstaat/Anlage 11:

Wird die deutsche Fahrerlaubnis in einen Führerschein eines Drittstaates oder eines Staates der Anlage 11 umgetauscht, können Ihnen lediglich die zuvor besessenen deutschen Fahrerlaubnisklassen prüfungsfrei umgetauscht werden. Für alle weiteren Klassen müssen Sie entweder Teilprüfungen oder Prüfungen im Rahmen eines Antrags auf Umschreibung ablegen.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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