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Straßenverkehrsamt

Saisonkennzeichen

Beschreibung

Auf Antrag einer Halterin oder eines Halters kann einem Fahrzeug ein befristetes Kennzeichen (Saisonkennzeichen) zugeteilt werden, welches jedes Jahr im zugeteilten Zeitraum verwendet werden darf. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Der Betriebszeitraum umfasst immer volle Monate. 

Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug jedoch nicht bewegt und nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Es kann jedoch ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden. Dieses gilt jedoch nur zur Überführung. 

Beachten Sie, dass ein Saisonkennzeichen grundsätzlich aus höchstens fünf Ziffern nach der „SU-“ Kennung bestehen kann. Eine Ausnahme besteht hierbei lediglich bei den verkleinerten Kennzeichen der Größe 255 x 130 mm, die unter anderm Leichtkrafträdern zugeteilt werden können und den neuen Kraftradkennzeichen. 

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) muss den entsprechenden Hinweis auf Saisonkennzeichen beinhalten.

Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens können Sie auch online beantragen.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.

Online-Services

Online Antrag auf Zuteilung stellen

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