Beschreibung
Auf Antrag einer Halterin oder eines Halters kann einem Fahrzeug ein befristetes Kennzeichen (Saisonkennzeichen) zugeteilt werden, welches jedes Jahr im zugeteilten Zeitraum verwendet werden darf. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Der Betriebszeitraum umfasst immer volle Monate.
Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug jedoch nicht bewegt und nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Es kann jedoch ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden. Dieses gilt jedoch nur zur Überführung.
Beachten Sie, dass ein Saisonkennzeichen grundsätzlich aus höchstens fünf Ziffern nach der „SU-“ Kennung bestehen kann. Eine Ausnahme besteht hierbei lediglich bei den verkleinerten Kennzeichen der Größe 255 x 130 mm, die unter anderm Leichtkrafträdern zugeteilt werden können und den neuen Kraftradkennzeichen.
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) muss den entsprechenden Hinweis auf Saisonkennzeichen beinhalten.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Norbert Bellinghausen | linsrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
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