Auf Antrag einer Halterin oder eines Halters kann einem Fahrzeug ein befristetes Kennzeichen (Saisonkennzeichen) zugeteilt werden, welches jedes Jahr im zugeteilten Zeitraum verwendet werden darf. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Der Betriebszeitraum umfasst immer volle Monate.
Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug jedoch nicht bewegt und nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Es kann jedoch ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden. Dieses gilt jedoch nur zur Überführung.
Beachten Sie, dass ein Saisonkennzeichen grundsätzlich aus höchstens fünf Ziffern nach der „SU-“ Kennung bestehen kann. Eine Ausnahme besteht hierbei lediglich bei den verkleinerten Kennzeichen der Größe 255 x 130 mm, die unter anderm Leichtkrafträdern zugeteilt werden können und den neuen Kraftradkennzeichen.
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) muss den entsprechenden Hinweis auf Saisonkennzeichen beinhalten.
Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens können Sie auch online beantragen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.
Online-Services
Online Antrag auf Zuteilung stellen
Sie können die Zuteilung eines Saisonkennzeichens auch online beantragen.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of conformity-Papier (COC)) im Original oder als Zweitschrift des Herstellers (sofern es sich um ein Neufahrzeug handelt)
Kennzeichen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
Letzter Bericht der Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
SEPA-Mandat (bisher Einzugsermächtigung)
Personalausweis der Halterin oder des Halters im Original
bei Einzelfirmen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
bei juristischen Personen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Vereinen zusätzlich:
Auszug aus dem Vereinsregister
Briefkopf des Vereins mit dessen Anschrift
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Erledigung durch Dritte:
zusätzlich Vollmacht
Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
alternativ: Reisepass beziehungsweise Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung jeweils im Original
Personalausweise beider Erziehungsberechtigten im Original
HINWEIS zum Identitätsnachweis:
Außer bei bevollmächtigten Personen (Erledigung durch Dritte) kann der Identitätsnachweis auch wie folgt erbracht werden:
Kopie mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
Reisepass mit Meldebescheinigung im Original
Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Reisepass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Pass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Gebühren
Je nach Aufwand (Anzahl erforderlicher Einzelpositionen) entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):