Beschreibung
Unter der Sicherheitsübereignung bei Fahrzeugen versteht man eine Übereignung des Fahrzeuges. Dies dient bei der Finanzierung von Fahrzeugen der Kreditsicherheit. Neben dem Leasing ist sie eine der beiden Arten der Fahrzeugfinanzierung.
Kraftfahrzeuge bedürfen beim Kauf oft einer Finanzierung. Als Kreditsicherheit dient dann die Sicherungsübereignung der finanzierten Kraftfahrzeuge (Zulassungsbescheinigung ZB II).
Für eine Zulassungsangelegenheit benötigen Sie den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II, der bei der Bank oder der Leasinggesellschaft, die den Kredit für das Fahrzeug gegeben hat, hinterlegt ist.
Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeberinnen und Sicherungsgeber, in der Regel Banken oder Leasinggesellschaften, auf Anforderung der Halterin oder des Halters den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post an die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle.
Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten empfehlen wir Ihnen, vor dem Besuch der Zulassungsstelle beim Straßenverkehrsamt nachzufragen, ob die Papiere eingetroffen sind.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr