Beschreibung
Unter der Sicherheitsübereignung bei Fahrzeugen versteht man eine Übereignung des Fahrzeuges. Dies dient bei der Finanzierung von Fahrzeugen der Kreditsicherheit. Neben dem Leasing ist sie eine der beiden Arten der Fahrzeugfinanzierung.
Kraftfahrzeuge bedürfen beim Kauf oft einer Finanzierung. Als Kreditsicherheit dient dann die Sicherungsübereignung der finanzierten Kraftfahrzeuge (Zulassungsbescheinigung ZB II).
Für eine Zulassungsangelegenheit benötigen Sie den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II, der bei der Bank oder der Leasinggesellschaft, die den Kredit für das Fahrzeug gegeben hat, hinterlegt ist.
Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeberinnen und Sicherungsgeber, in der Regel Banken oder Leasinggesellschaften, auf Anforderung der Halterin oder des Halters den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post an die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle.
Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten empfehlen wir Ihnen, vor dem Besuch der Zulassungsstelle beim Straßenverkehrsamt nachzufragen, ob die Papiere eingetroffen sind.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.