Wenn Sie die Automatik-Beschränkung aus Ihrem Führerschein gestrichen haben möchten, müssen Sie eine Fahrprobe vor einer/einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferin/Prüfer ablegen.
Details
Dokumente
Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers alternativ: Reisepass bzw. Pass jeweils mit Meldebescheinigung im Original
Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt und unterschrieben, mit Bestätigung (Stempel) der Fahrschule
biometrisches analoges Lichtbild (36 x 45 mm), ggf. mit Sehhilfe der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
aktueller EU-Kartenführerschein der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
Gebühren
Entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
38,10 €
zzgl. 4,07 € für den Direktversand des neuen Führerscheins (optional)
Bemerkung
Die Entgegennahme und Erstellung eines digitalen Lichtbildes ist derzeit in der Führerscheinstelle noch nicht möglich. Bitte legen Sie ausschließlich ein analoges biometrisches Lichtbild vor!