Wenn Sie die Brille beziehungsweise die Kontaktlinsen aus dem Führerschein gestrichen haben möchten, brauchen Sie die Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Dokumente
gültiger Personalausweis oder gültiger Pass
bisheriger Führerschein
biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Sehtestbescheinigung eines Augenarztes für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T. Ist der Sehtest nicht bestanden, so brauchen Sie eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Streichung der Brille/Kontaktlinsen) nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nach vorgeschriebenem Muster für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Streichung der Brille/Kontaktlinsen) nicht älter als zwei Jahre sein darf.
zusätzlich gegebenfalls eine Karteikartenabschrift.
Eine Karteiblattabschrift ist ein kostenloser Auszug Ihrer Führerscheindaten aus der Führerscheindatei. Sie ist bei der Behörde, die Ihren Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, beziehungsweise der Behörde, bei der Sie zuletzt einen Internationalen Führerschein oder Ersatzführerschein erhalten haben, erhältlich.
Zuständig ist bei den kreisfreien Städten die Stadt oder bei den kreisangehörigen Kommunen der Kreis in dem Ihr damaliger Hauptwohnsitz gelegen hat. In welcher Stadt Sie die Prüfung abgelegt haben ist nicht entscheidend!
Für die Änderung beziehungsweise Festlegung weiterer Auflagen können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
36,80 Euro
Für die Änderung oder Festlegung weiterer Auflagen können im Einzelfall je nach Aufwand der Bearbeitung höhere Gebühren erforderlich sein.
Bemerkung
Bitte kommen Sie persönlich vorbei, um einen Antrag zu stellen.
Ihr alter Führerschein kann Ihnen auf Wunsch ungültig zurückgesandt werden.