Wenn Sie die Brille bzw. die Kontaktlinsen aus dem Führerschein gestrichen haben möchten, brauchen Sie die Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.
Details
Dokumente
Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers alternativ: Reisepass bzw. Pass jeweils mit Meldebescheinigung im Original
biometrisches analoges Lichtbild (36 x 45 mm), ggf. mit Sehhilfe der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
aktueller EU-Kartenführerschein der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
Augenärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre!) alternativ: OP-Bericht i. V. m. mit einem Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle/Optiker (nicht älter als 2 Jahre!)
Gebühren
Entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
38,10 €
zzgl. 4,07 € für den Direktversand des neuen Führerscheins (optional)
Bemerkung
Die Entgegennahme und Erstellung eines digitalen Lichtbildes ist derzeit in der Führerscheinstelle noch nicht möglich. Bitte legen Sie ausschließlich ein analoges biometrisches Lichtbild vor!