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Straßenverkehrsamt

Streichung der Brille/Kontaktlinse

Beschreibung

Wenn Sie die Brille beziehungsweise die Kontaktlinsen aus dem Führerschein gestrichen haben möchten, brauchen Sie die Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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