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Straßenverkehrsamt

Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen

Beschreibung

Dienstführerscheine berechtigen Sie nur zum Fahren von Dienstfahrzeugen innerhalb des Dienstverhältnisses. Dienstführerscheine gibt es bei der Bundeswehr, der Bundes- und der Landespolizei. Sie gelten nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. 

Eine gültige Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine „zivile“, das heißt allgemeine Fahrerlaubnis der gleichen Klasse umschreiben lassen.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.

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