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Straßenverkehrsamt

Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen

Beschreibung

Dienstführerscheine berechtigen Sie nur zum Fahren von Dienstfahrzeugen innerhalb des Dienstverhältnisses. Dienstführerscheine gibt es bei der Bundeswehr, der Bundes- und der Landespolizei. Sie gelten nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. 

Eine gültige Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine „zivile“, das heißt allgemeine Fahrerlaubnis der gleichen Klasse umschreiben lassen.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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