Beschreibung
Sie können ein Fahrzeug von außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises auf eine neue Halterin beziehungsweise einen neuen Halter ummelden. Was Sie dafür benötigen, finden Sie im Bereich „Unterlagen“.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Ausweis beziehungsweise Reisepass.
Bei Gewerbetreibenden, Firmen, oder Vereinen:
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- Vereinsregisterauszug
- Schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
Wenn Sie, zum Beispiel durch einen Umzug, Ihr Fahrzeug mit einem Kennzeichen von außerhalb im Rhein-Sieg-Kreis anmelden möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Ausweis beziehungsweise Reisepass
Bei Gewerbetreibenden, Firmen, oder Vereinen:
- Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
- Vereinsregisterauszug
- Schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
Seit dem 01.01.2015 ist bei Wohnortwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk die Beibehaltung des Kennzeichens möglich.
Hierfür benötigen Sie nur folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- eVB-Nummer und SEPA-Mandat (wenn Zulassung vor dem 01.10.2005) erfolgte
- Ausweis beziehungsweise Reisepass
Bei Gewerbetreibenden, Firmen, oder Vereinen:
- Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
- Schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- Wenn Sie ein Fahrzeug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises ummelden möchten, es also um einen Halterwechsel geht, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder (bei gewünschter Änderung der Erkennungsnummer)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- Ausweis beziehungsweise Reisepass
Bei Gewerbetreibenden, Firmen, oder Vereinen:
- Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
- Vereinsregisterauszug
- Schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr