Beschreibung
Hier finden Sie wichtige Informationen für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse.
Wenn Sie einen gültigen nationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Bitte lesen Sie sich bezüglich der genauen Voraussetzungen die für Ihre Fahrerlaubnis (EU/EWR, Anlage 11 oder Drittstaat) maßgeblichen Informationen durch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Bereich „Links“.
Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch in Deutschland beachten.
Ihre Fahrerlaubnis gilt nicht, wenn Sie das in Deutschland für die betreffende Klasse vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben, und Ihre Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt wurde.
Wenn Sie keinen Internationalen Führerschein besitzen, müssen Sie eine Übersetzung des nationalen Führerscheins mitführen, wenn dieser:
- nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurde,
- nicht in deutscher Sprache abgefasst wurde oder
- nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht. Ob Ihr Führerschein dem Anhang 6 entspricht, können Sie bei den zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates erfragen.
Sofern Sie einen Internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich.
Bei Führerscheinen aus folgenden Staaten müssen Sie keine Übersetzung mitführen:
- Andorra,
- Hongkong,
- Monaco,
- Neuseeland,
- San Marino,
- Schweiz und
- Senegal.
Details
Besonderheiten
Bitte kommen Sie persönlich bei uns vorbei, um einen Antrag zu stellen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
- Datenschutzhinweise zu Fahrerlaubnis- und zulassungsrechtliche AngelegenheitenPDF-Datei34,37 kB
- Antrag FahrerlaubnisPDF-Datei559,81 kB
- Merkblatt ausländische Fahrerlaubnisse – EU / EWR
- Merkblatt ausländische Fahrerlaubnisse – außerhalb EU / EWR
- Terminreservierung Straßenverkehrsamt Meckenheim
- Terminreservierung Straßenverkehrsamt Siegburg
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr