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Straßenverkehrsamt

Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen

Beschreibung

Hier finden Sie wichtige Informationen für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse. 

Wenn Sie einen gültigen nationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Bitte lesen Sie sich bezüglich der genauen Voraussetzungen die für Ihre Fahrerlaubnis (EU/EWR, Anlage 11 oder Drittstaat) maßgeblichen Informationen durch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Bereich „Links und Downloads“. 

Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch in Deutschland beachten. 

Ihre Fahrerlaubnis gilt nicht, wenn Sie das in Deutschland für die betreffende Klasse vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben, und Ihre Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt wurde. 

Wenn Sie keinen Internationalen Führerschein besitzen, müssen Sie eine Übersetzung des nationalen Führerscheins mitführen, wenn dieser:

  • nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurde,
  • nicht in deutscher Sprache abgefasst wurde oder
  • nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht. Ob Ihr Führerschein dem Anhang 6 entspricht, können Sie bei den zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates erfragen. 

Sofern Sie einen Internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich. 

Bei Führerscheinen aus folgenden Staaten müssen Sie keine Übersetzung mitführen:

  • Andorra,
  • Hongkong,
  • Monaco,
  • Neuseeland,
  • San Marino,
  • Schweiz und
  • Senegal.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. 

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