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Straßenverkehrsamt

Verlängerung der Fahrerlaubnis

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, M, S, L und T wird unbefristet erteilt. Die LKW-Klassen C1, C1E, CE (79), C, und CE sowie die Bus-Klassen D1, D1E, D und DE jedoch nur befristet. 

In der Regel erfolgt die Befristung auf fünf Jahre. 

Bei den alten Klassen 3 und 2 (Erteilung vor dem 01. Januar 1999) sind die Klassen C1 und C1E unbefristet, die Klassen C, CE (79) und CE bis zum Ende des 50. Lebensjahres und danach auf fünf Jahre befristet. 

Ebenfalls befristet erteilt wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (siehe dazu unter Fahrgastbeförderung).

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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