Sollten Sie Ersatz für gestohlene oder verloren gegangene Fahrzeugpapiere benötigen, dann wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Beachten Sie, dass Ersatzpapiere nur bei Fahrzeugen, die hier im Rhein-Sieg-Kreis zugelassen sind/waren ausgestellt werden.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Dokumente
Diebstahlanzeige der Polizei alternativ: eigenhändig unterschriebene Verlusterklärung im Original bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) alternativ: Versicherung an Eides statt bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
Letzter Bericht der Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein), sofern vorhanden
Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief), sofern vorhanden
Personalausweis der Halterin oder des Halters im Original
bei Einzelfirmen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
bei juristischen Personen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Vereinen zusätzlich:
Auszug aus dem Vereinsregister
Briefkopf des Vereins mit dessen Anschrift
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Erledigung durch Dritte:
zusätzlich Vollmacht
Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
alternativ: Reisepass beziehungsweise Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung jeweils im Original
Personalausweise beider Erziehungsberechtigten im Original
HINWEIS zum Identitätsnachweis:
Außer bei bevollmächtigten Personen (Erledigung durch Dritte) kann der Identitätsnachweis auch wie folgt erbracht werden:
Kopie mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
Reisepass mit Meldebescheinigung im Original
Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Reisepass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Pass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Gebühren
Je nach Aufwand (Anzahl erforderlicher Einzelpositionen) entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
10,00 € bis 50,00 €
Bemerkung
Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) ist eine Aufbietungsfrist von 2 Wochen zu berücksichtigen, ehe ein Ersatzpapier ausgestellt werden kann.