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Straßenverkehrsamt

Vorläufige Fahrerlaubnis

Beschreibung

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, der Führerschein wurde Ihnen gestohlen oder Sie haben die Prüfung für eine Fahrerlaubnisklasse bestanden, ohne dass ein entsprechender Führerschein ausgehändigt wurde, können Sie kurzfristig einen vorläufigen Führerschein beantragen. Dies gilt auch, wenn Ihre befristete Fahrerlaubnis abgelaufen ist. 

Die vorläufige Fahrerlaubnis wird sofort ausgestellt und Sie können durch diese Bescheinigung Ihre Fahrberechtigung nachweisen. 

Voraussetzungen:

  • Nachweis über die bestandene Prüfung vor einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder
  • Führerschein konnte nicht ausgehändigt werden, da er fehlerhaft war oder
  • bisheriger Führerschein ist abgelaufen oder
  • die Voraussetzungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis sind gegeben oder
  • die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind zum Beispiel im Rahmen eines Antrags auf Neuerteilung gegeben 

Wichtig:

Die vorläufige Fahrberechtigung ist nur im Inland und nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis gültig. Sie berechtigt nicht zu Fahrten im Ausland.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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