Beschreibung
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, der Führerschein wurde Ihnen gestohlen oder Sie haben die Prüfung für eine Fahrerlaubnisklasse bestanden, ohne dass ein entsprechender Führerschein ausgehändigt wurde, können Sie kurzfristig einen vorläufigen Führerschein beantragen. Dies gilt auch, wenn Ihre befristete Fahrerlaubnis abgelaufen ist.
Die vorläufige Fahrerlaubnis wird sofort ausgestellt und Sie können durch diese Bescheinigung Ihre Fahrberechtigung nachweisen.
Voraussetzungen:
- Nachweis über die bestandene Prüfung vor einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder
- Führerschein konnte nicht ausgehändigt werden, da er fehlerhaft war oder
- bisheriger Führerschein ist abgelaufen oder
- die Voraussetzungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis sind gegeben oder
- die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind zum Beispiel im Rahmen eines Antrags auf Neuerteilung gegeben
Wichtig:
Die vorläufige Fahrberechtigung ist nur im Inland und nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis gültig. Sie berechtigt nicht zu Fahrten im Ausland.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Unterlagen
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, der Führerschein wurde Ihnen gestohlen oder Sie haben die Prüfung für eine Fahrerlaubnisklasse bestanden, ohne dass ein entsprechender Führerschein ausgehändigt wurde, können Sie kurzfristig einen vorläufigen Führerschein beantragen. Dies gilt auch, wenn Ihre befristete Fahrerlaubnis abgelaufen ist.
Die vorläufige Fahrerlaubnis wird sofort ausgestellt und Sie können durch diese Bescheinigung Ihre Fahrberechtigung nachweisen.
Voraussetzungen:
- Nachweis über die bestandene Prüfung vor einer/einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferin/Prüfer oder
- Führerschein konnte nicht ausgehändigt werden, da er fehlerhaft war oder
- bisheriger Führerschein ist abgelaufen oder
- die Voraussetzungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis sind gegeben oder
- die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind zum Beispiel im Rahmen eines Antrags auf Neuerteilung gegeben
Wichtig:
Die vorläufige Fahrberechtigung ist nur im Inland und nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis gültig. Sie berechtigt nicht zu Fahrten im Ausland.
- gültiger Personalausweis oder Pass
- gegebenenfalls vorhandener Ersatzausweis
- gegebenenfalls Diebstahlsanzeige
- gegebenenfalls Nachweis über die bestandene Prüfung
- gegebenenfalls Nachweise über die im Rahmen des Antrags auf Verlängerung vorzulegenden Unterlagen
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr