Haben Sie Ihren Führerschein verloren, der Führerschein wurde Ihnen gestohlen oder Sie haben die Prüfung für eine Fahrerlaubnisklasse bestanden, ohne dass ein entsprechender Führerschein ausgehändigt wurde, können Sie kurzfristig einen vorläufigen Führerschein beantragen. Dies gilt auch, wenn Ihre befristete Fahrerlaubnis abgelaufen ist.
Die vorläufige Fahrerlaubnis wird sofort ausgestellt und Sie können durch diese Bescheinigung Ihre Fahrberechtigung nachweisen.
Voraussetzungen:
Nachweis über die bestandene Prüfung vor einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder
Führerschein konnte nicht ausgehändigt werden, da er fehlerhaft war oder
bisheriger Führerschein ist abgelaufen oder
die Voraussetzungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis sind gegeben oder
die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind zum Beispiel im Rahmen eines Antrags auf Neuerteilung gegeben
Wichtig:
Die vorläufige Fahrberechtigung ist nur im Inland und nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis gültig. Sie berechtigt nicht zu Fahrten im Ausland.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim.
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, der Führerschein wurde Ihnen gestohlen oder Sie haben die Prüfung für eine Fahrerlaubnisklasse bestanden, ohne dass ein entsprechender Führerschein ausgehändigt wurde, können Sie kurzfristig einen vorläufigen Führerschein beantragen. Dies gilt auch, wenn Ihre befristete Fahrerlaubnis abgelaufen ist.
Die vorläufige Fahrerlaubnis wird sofort ausgestellt und Sie können durch diese Bescheinigung Ihre Fahrberechtigung nachweisen.
Voraussetzungen:
Nachweis über die bestandene Prüfung vor einer/einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferin/Prüfer oder
Führerschein konnte nicht ausgehändigt werden, da er fehlerhaft war oder
bisheriger Führerschein ist abgelaufen oder
die Voraussetzungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis sind gegeben oder
die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind zum Beispiel im Rahmen eines Antrags auf Neuerteilung gegeben
Wichtig:
Die vorläufige Fahrberechtigung ist nur im Inland und nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis gültig. Sie berechtigt nicht zu Fahrten im Ausland.
gültiger Personalausweis oder Pass
gegebenenfalls vorhandener Ersatzausweis
gegebenenfalls Diebstahlsanzeige
gegebenenfalls Nachweis über die bestandene Prüfung
gegebenenfalls Nachweise über die im Rahmen des Antrags auf Verlängerung vorzulegenden Unterlagen