Wenn Sie im Besitz von zwei Fahrzeugen der gleichen Fahrzeugklasse sind, können seit dem 1. Juli 2012 Wechselkennzeichen zur flexiblen Nutzung zugeteilt werden.
Eine Kombination zwischen unterschiedlichen Fahrzeugarten ist unzulässig.
Folgende Voraussetzungen müssen neben den üblichen Zulassungsunterlagen für die Zuteilung erfüllt sein:
Gleiche Fahrzeughalterin/gleicher Fahrzeughalter und gleiche Fahrzeugklasse
Kennzeichenschilder in gleicher Anzahl und Abmessung
Beide Fahrzeuge müssen versichert und versteuert werden. Das Fahrzeug, welches nicht genutzt wird darf hierbei nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Das Wechselkennzeichen gilt nicht für Saisonkennzeichen, rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 13-3939, 02241 13-2011, 02241 13-2001, 02225 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Dokumente
Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis
Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
Schriftliche Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
Gebühren
Zusätzlich zur „normalen“ Gebühr fallen 6,00 Euro für das Wechselkennzeichen an.
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Bemerkung
Fragen zur Versicherungsprämie sollte die Fahrzeughalterin beziehungsweise der Fahrzeughalter im Vorfeld mit ihrer beziehungsweise seiner Kfz-Haftpflichtversicherung abklären. Außerdem müssen beide Fahrzeuge voll versteuert werden, einen steuerlichen Vorteil gibt es also nicht.
Soll eines der beiden Fahrzeuge abgemeldet werden, kann das Wechselkennzeichen an dem anderen Fahrzeug bleiben. Nur der fahrzeugbezogene Zusatzteil des abgemeldeten Fahrzeugs muss dann entstempelt werden.