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Straßenverkehrsamt

Wechselkennzeichen

Beschreibung

Wenn Sie im Besitz von zwei Fahrzeugen der gleichen Fahrzeugklasse sind, können seit dem 1. Juli 2012 Wechselkennzeichen zur flexiblen Nutzung zugeteilt werden. 

Eine Kombination zwischen unterschiedlichen Fahrzeugarten ist unzulässig. 

Folgende Voraussetzungen müssen neben den üblichen Zulassungsunterlagen für die Zuteilung erfüllt sein:

  • Gleiche Fahrzeughalterin/gleicher Fahrzeughalter und gleiche Fahrzeugklasse
  • Kennzeichenschilder in gleicher Anzahl und Abmessung
  • Beide Fahrzeuge müssen versichert und versteuert werden. Das Fahrzeug, welches nicht genutzt wird darf hierbei nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
  • Das Wechselkennzeichen gilt nicht für Saisonkennzeichen, rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. 

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