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Straßenverkehrsamt

Wechselkennzeichen

Beschreibung

Wenn Sie im Besitz von zwei Fahrzeugen der gleichen Fahrzeugklasse sind, können seit dem 1. Juli 2012 Wechselkennzeichen zur flexiblen Nutzung zugeteilt werden. 

Eine Kombination zwischen unterschiedlichen Fahrzeugarten ist unzulässig. 

Folgende Voraussetzungen müssen neben den üblichen Zulassungsunterlagen für die Zuteilung erfüllt sein:

  • Gleiche Fahrzeughalterin/gleicher Fahrzeughalter und gleiche Fahrzeugklasse
  • Kennzeichenschilder in gleicher Anzahl und Abmessung
  • Beide Fahrzeuge müssen versichert und versteuert werden. Das Fahrzeug, welches nicht genutzt wird darf hierbei nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
  • Das Wechselkennzeichen gilt nicht für Saisonkennzeichen, rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 13-3939, 02241 13-2011, 02241 13-2001, 02225 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

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