Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt hatten und es dann wieder auf dieselbe Halterin oder denselben Halter zulassen wollen, können Sie dies unabhängig von Ihrem Wohnort oder des Firmensitzes im Rhein-Sieg-Kreis sowohl bei der Hauptstelle in Siegburg als auch der Außenstelle in Meckenheim vornehmen.
Bei der Zulassung von Fahrzeugen ist ein gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung vorzulegen, unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung aus dem Fahrzeugschein/der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- Ausweis beziehungsweise ReisepassBei Gewerbetreibenden, Firmen oder Vereinen:
- Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
- Vereinsregisterauszug
- Schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Harry Heidemann | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde | |
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
- SEPA- LastschriftmandatPDF-Datei151,81 kB
- Vollmacht – KFZ-ZulassungPDF-Datei94,07 kB
- Einwilligungserklärung bei minderjährigen Halterinnen und HalternPDF-Datei41,94 kB
- Datenschutzhinweise zu Fahrerlaubnis- und zulassungsrechtliche AngelegenheitenPDF-Datei34,37 kB
- Terminreservierung Straßenverkehrsamt Meckenheim
- Terminreservierung Straßenverkehrsamt Siegburg
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr