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Straßenverkehrsamt

Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter

Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt hatten und es dann wieder auf dieselbe Halterin oder denselben Halter zulassen wollen, können Sie dies unabhängig von Ihrem Wohnort oder des Firmensitzes im Rhein-Sieg-Kreis sowohl bei der Hauptstelle in Siegburg als auch der Außenstelle in Meckenheim vornehmen.

Bei der Zulassung von Fahrzeugen ist ein gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung vorzulegen, unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung aus dem Fahrzeugschein/der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.

Die Wiederzulassung können Sie auch online vornehmen.

Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 13-3939, 02241 13-2011, 02241 13-2001, 02225 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.

Online-Services

Online Antrag auf Wiederzulassung stellen

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