Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt hatten und es dann wieder auf dieselbe Halterin oder denselben Halter zulassen wollen, können Sie dies unabhängig von Ihrem Wohnort oder des Firmensitzes im Rhein-Sieg-Kreis sowohl bei der Hauptstelle in Siegburg als auch der Außenstelle in Meckenheim vornehmen.
Bei der Zulassung von Fahrzeugen ist ein gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung vorzulegen, unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung aus dem Fahrzeugschein/der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.
Die Wiederzulassung können Sie auch online vornehmen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downloads" zu finden.