Beschreibung
Bei den Zulassungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg und Meckenheim können Sie Ihr Fahrzeug
- (neu) anmelden
- ummelden
- stilllegen
Zudem helfen wir Ihnen in Sachen Kurzzeitkennzeichen, Oldtimerkennzeichen oder bei Verlust des Fahrzeugscheines oder -briefes.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Bitte richten Sie Ihren Terminwunsch für Siegburg telefonisch an (02241 / 13-3939 (Siegburg) und für Meckenheim an 02225 / 9409-0 /-5014 oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. Die entsprechenden Links sind unter "Links und Downlaods" zu finden.
Details
Unterlagen
Neuzulassung:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original oder als Zweitschrift des Herstellers
- Zulassungsbescheinigung Teil II bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung
Bei anderen Fahrzeugen:
Einzelgenehmigung für das Fahrzeug in Form eines:
- Gutachten nach § 21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder
- Gutachten nach § 13 EG-FGV eines technischen Dienstes zur Erlangung einer Einzelgenehmigung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
- SEPA- Mandat (bisher Einzugsermächtigung)
- Personalausweis oder Pass der Halterin/des Halters (Original)
- bei Firmen
- Einzelfirmen – Gewerbeanmeldung
- juristischen Personen – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Halterinnen und Haltern – schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigte
Ummeldung:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder, sofern eine Änderung der Erkennungsnummer gewünscht wird
- Bei der Zulassung von Fahrzeugen ist ein gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung vorzulegen, unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung aus dem Fahrzeugschein/der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist
- zusätzlich bei Fahrzeugen, die der Pflicht zur Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll und das Prüfbuch
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
- SEPA- Mandat (bisher Einzugsermächtigung)
- Personalausweis oder Pass der Halterin/des Halters (Original)
- bei Firmen -
- Einzelfirmen – Gewerbeanmeldung
- juristischen Personen – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen – Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Haltern – schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten.
Stilllegung:
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschild(er)
Bei der Außerbetriebsetzung durch Bevollmächtigte oder durch die Erwerberin/den Erwerber des Fahrzeugs ist neben den vorgenannten Unterlagen zusätzlich eine Verfügungsberechtigung vorzulegen. Als Verfügungsberechtigung werden anerkannt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II/der Fahrzeugbrief oder
- eine Vollmacht sowie der Ausweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters beziehungsweise
- ein vollständiger Kaufvertrag, der die Antragstellerin/den Antragsteller als neue Eigentümerin/neuen Eigentümer ausweist.
Beantragt die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter selbst die Außerbetriebsetzung, ist dieser zusätzliche Nachweis nicht erforderlich.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Michael Schwarz | rechtsrheinisch | 02241 132037 | michael.schwarzrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
- Datenschutzhinweise zu Fahrerlaubnis- und zulassungsrechtliche AngelegenheitenPDF-Datei34,37 kB
- SEPA- LastschriftmandatPDF-Datei151,81 kB
- Vollmacht – KFZ-ZulassungPDF-Datei94,07 kB
- Einwilligungserklärung bei minderjährigen Halterinnen und HalternPDF-Datei41,94 kB
- Terminreservierung Straßenverkehrsamt Meckenheim
- Terminreservierung Straßenverkehrsamt Siegburg
- Online-Außerbetriebsetzung
- Internetbrief-Auskunft
- Internetgeschäftsvorfälle - Zugang für Kommunen
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag – Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag – Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr