Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus dem Ausland
Beschreibung
Zur Anmeldung eines fabrikneues Fahrzeuges aus dem Ausland sind verschiedene Unterlagen erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 13-3939, 02241 13-2011, 02241 13-2001, 02225 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Dokumente
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of conformity – COC) oder Gutachten nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO und ausländische Fahrzeugpapiere