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Straßenverkehrsamt

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

Beschreibung

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug aus dem Ausland zulassen oder ein Gebrauchtfahrzeug importieren wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ausländische Fahrzeugdokumente im Original!
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of conformity – COC) oder Gutachten nach § 21 StVZO
  • Eigentumsnachweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Kontrollmitteilung für Umsatzsteuerzwecke (nur bei Neu-Fahrzeugen aus einem EU-Mitgliedsstaat)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nur bei Fahrzeugen aus einem Drittstaat (Nicht-EU)
  • Ausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanmeldung
  • Handels- oder Vereinsregisterauszug
  • Schriftliche Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Hierzu erreichen Sie unser Straßenverkehrsamt unter der zentralen Servicerufnummer 02241 13-3939 bzw. per E-Mail an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde. Oder nutzen Sie die Online-Terminreservierungen für Siegburg und Meckenheim. 

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